T90.8 ICD-10-GM

Folgen sonstiger näher bezeichneter Verletzungen des Kopfes

endständig

Was bedeutet T90.8?

T90.8 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Folgen sonstiger näher bezeichneter Verletzungen des Kopfes“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

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Alphabetische Einträge

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Quelle und Version