T81.9 ICD-10-GM
Nicht näher bezeichnete Komplikation eines Eingriffes
endständig
Was bedeutet T81.9?
T81.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Nicht näher bezeichnete Komplikation eines Eingriffes“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Exklusiva aus übergeordneten Kodes
- Aus T81.-
- Aus T81.-
T80.-: Komplikation nach: Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken
- Aus T81.-
Näher bezeichnete, anderenorts klassifizierte Komplikationen, wie z.B.: Dermatitis durch Arzneimittel und Drogen L23.3L24.4L25.1L27.0-L27.1
- Aus T81.-
T82-T85: Näher bezeichnete, anderenorts klassifizierte Komplikationen, wie z.B.: Komplikation durch Prothesen, Implantate und Transplantate
- Aus T81.-
T36-T65: Näher bezeichnete, anderenorts klassifizierte Komplikationen, wie z.B.: Vergiftung durch und toxische Wirkung von Arzneimitteln, Drogen und chemischen Substanzen
- Aus T81.-
T86.-: Näher bezeichnete, anderenorts klassifizierte Komplikationen, wie z.B.: Versagen und Abstoßung von transplantierten Organen und Geweben
- Aus T81.-
Unerwünschte Nebenwirkung von Arzneimitteln oder Drogen o.n.A.T88.7
Verwandte Diagnosen
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