T26.4 ICD-10-GM

Verbrennung des Auges und seiner Anhangsgebilde, Teil nicht näher bezeichnet

endständig

Was bedeutet T26.4?

T26.4 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verbrennung des Auges und seiner Anhangsgebilde, Teil nicht näher bezeichnet“.

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Amtliche Hinweise

Keine amtlichen Hinweise, Inklusiva oder Exklusiva für diesen Eintrag vorhanden.

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Augenverblitzung

    T26.4

  • Augenverbrennung

    T26.4

  • Verbrennung der Augenanhangsgebilde

    T26.4

Quelle und Version