T25.0 ICD-10-GM

Verbrennung nicht näher bezeichneten Grades der Knöchelregion und des Fußes

endständig

Was bedeutet T25.0?

T25.0 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verbrennung nicht näher bezeichneten Grades der Knöchelregion und des Fußes“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Fußverbrennung

    T25.0

  • Knöchelverbrennung

    T25.0

  • Subunguale Verbrennung einer Zehe

    T25.0

  • Zehennagelverbrennung

    T25.0

  • Zehenverbrennung

    T25.0

Quelle und Version