T15.0 ICD-10-GM

Fremdkörper in der Kornea

endständig

Was bedeutet T15.0?

T15.0 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Fremdkörper in der Kornea“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus T15.-

    Fremdkörper in perforierender Verletzung: Orbita und Augapfel S05.4-S05.5

  • Aus T15.-

    Fremdkörper in perforierender Verletzung: Orbita und Augapfel, verblieben (alt) H05.5H44.6-H44.7

  • Aus T15.-

    H02.8: Verbliebener Fremdkörper im Augenlid

Verwandte Diagnosen

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Alphabetische Einträge

  • Hornhautfremdkörper

    T15.0

  • Hornhautübersplitterung

    T15.0

  • Inkrustation der Kornea durch Fremdkörper

    T15.0

  • Kornealfremdkörper

    T15.0

  • Korneaprellung durch Fremdkörper

    T15.0

  • Oberflächliche Korneaverletzung mit Fremdkörper

    T15.0

  • Oberflächlicher Fremdkörper der Hornhaut mit Rosthof

    T15.0

  • Oberflächlicher Fremdkörper der Hornhaut ohne Rosthof

    T15.0

  • Tiefer Hornhautfremdkörper ohne Perforation

    T15.0

Quelle und Version