T02.5- ICD-10-GM

Frakturen mit Beteiligung mehrerer Regionen beider unterer Extremitäten

nicht endständig

Was bedeutet T02.5-?

T02.5- steht in der ICD-10-GM 2026 für „Frakturen mit Beteiligung mehrerer Regionen beider unterer Extremitäten“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Frakturen an Lokalisationen, die unter S72.-, S82.-, S92.- und T12.- klassifizierbar und als beidseitig bezeichnet sind

Exklusiva

  • T02.6-: In Kombination mit Frakturen: der oberen Extremität(en)

  • T02.7-: In Kombination mit Frakturen: des Thorax, der Lumbosakralgegend und des Beckens

Verwandte Diagnosen

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Quelle und Version