T02.0- ICD-10-GM

Frakturen mit Beteiligung von Kopf und Hals

nicht endständig

Was bedeutet T02.0-?

T02.0- steht in der ICD-10-GM 2026 für „Frakturen mit Beteiligung von Kopf und Hals“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Für die Kodierung ist eine passende weitere Spezifizierung zu wählen.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Frakturen an Lokalisationen, die unter S02.- und S12.- klassifizierbar sind

Exklusiva

  • T02.8-: Mit Beteiligung sonstiger Körperregion(en)

Verwandte Diagnosen

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Quelle und Version