T02.4- ICD-10-GM

Frakturen mit Beteiligung mehrerer Regionen beider oberer Extremitäten

nicht endständig

Was bedeutet T02.4-?

T02.4- steht in der ICD-10-GM 2026 für „Frakturen mit Beteiligung mehrerer Regionen beider oberer Extremitäten“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Frakturen an Lokalisationen, die unter S42.-, S52.-, S62.- und T10.- klassifizierbar und als beidseitig bezeichnet sind

Exklusiva

  • T02.6-: In Kombination mit Frakturen: der unteren Extremität(en)

  • T02.7-: In Kombination mit Frakturen: des Thorax, der Lumbosakralgegend und des Beckens

Verwandte Diagnosen

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Quelle und Version