S94.9 ICD-10-GM

Verletzung eines nicht näher bezeichneten Nervs in Höhe des Knöchels und des Fußes

endständig

Was bedeutet S94.9?

S94.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verletzung eines nicht näher bezeichneten Nervs in Höhe des Knöchels und des Fußes“.

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Amtliche Hinweise

Keine amtlichen Hinweise, Inklusiva oder Exklusiva für diesen Eintrag vorhanden.

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Nervenverletzung am Fuß

    S94.9

  • Nervenverletzung am Knöchel

    S94.9

  • Nervenverletzung einer Zehe

    S94.9

Quelle und Version