S15.9 ICD-10-GM

Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Halses

endständig

Was bedeutet S15.9?

S15.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Halses“.

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Amtliche Hinweise

Keine amtlichen Hinweise, Inklusiva oder Exklusiva für diesen Eintrag vorhanden.

Verwandte Diagnosen

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Alphabetische Einträge

  • Verletzung eines Blutgefäßes in Halshöhe

    S15.9

Quelle und Version