S09.9 ICD-10-GM
Nicht näher bezeichnete Verletzung des Kopfes
endständig
Was bedeutet S09.9?
S09.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Nicht näher bezeichnete Verletzung des Kopfes“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Verletzung: Gesicht o.n.A.
Verletzung: Nase o.n.A.
Verletzung: Ohr o.n.A.
Verwandte Diagnosen
Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.
Alphabetische Einträge
- Adenoide Verletzung
- Alveolarfortsatzverletzung
- Augenbrauenverletzung
- Augenlidverletzung
- Augenwinkelverletzung
- Gehörgangsverletzung
- Gesichtsschädelverletzung
- Gesichtsverletzung
- Kieferverletzung
- Kinnverletzung
- Kopftrauma
- Kopfverletzung
- Lippenverletzung
- Maxillaverletzung
- Mittelohrverletzung
- Mundverletzung
- Nasenhöhlenverletzung
- Nasenverletzung
- Nasopharynxverletzung
- Oberkieferverletzung
- Ohrmuschelverletzung
- Ohrverletzung
- Scheitelverletzung
- Schläfenverletzung
- Schädeltrauma
- Schädelverletzung a.n.k.
- Speicheldrüsenverletzung
- Stirnverletzung
- Submaxilläre Verletzung
- Submentale Verletzung