S01.30 ICD-10-GM
Offene Wunde des Ohres: Teil nicht näher bezeichnet
endständig
Was bedeutet S01.30?
S01.30 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Offene Wunde des Ohres: Teil nicht näher bezeichnet“.
Dieser Eintrag ist eine weitere Spezifizierung. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Ohr o.n.A.
Direkte Hinweise
- Subklassifikation / Modifier
Teil nicht näher bezeichnet
Inklusiva aus übergeordneten Kodes
Exklusiva aus übergeordneten Kodes
Verwandte Diagnosen
Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.
Alphabetische Einträge
- Offene Ohrwunde