R02.03 ICD-10-GM

Nekrose der Haut und Unterhaut, anderenorts nicht klassifiziert: Hand und Finger

endständig

Was bedeutet R02.03?

R02.03 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Nekrose der Haut und Unterhaut, anderenorts nicht klassifiziert: Hand und Finger“.

Dieser Eintrag ist eine weitere Spezifizierung. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Direkte Hinweise

  • Subklassifikation / Modifier

    Hand und Finger

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus R02.-

    Posttraumatische Nekrose der Haut und Unterhaut, anderenorts nicht klassifiziert

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus R02.-

    L89.-: Dekubitalgeschwür

  • Aus R02.-

    Gangrän an bestimmten Lokalisationen - siehe Alphabetisches Verzeichnis

  • Aus R02.-

    I70.25: Gangrän bei: Atherosklerose

  • Aus R02.-

    Gangrän bei: Diabetes mellitus E10-E14, vierte Stelle .5

  • Aus R02.-

    I73.-: Gangrän bei: sonstigen peripheren Gefäßkrankheiten

  • Aus R02.-

    A48.0: Gasbrand

  • Aus R02.-

    I70.24: Nekrose der Haut und Unterhaut bei Atherosklerose

  • Aus R02.-

    L88: Pyoderma gangraenosum

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Nekrose der Haut und Unterhaut am Finger a.n.k.

    R02.03

  • Nekrose der Haut und Unterhaut am Hand a.n.k.

    R02.03

Quelle und Version