J95.9 ICD-10-GM

Krankheit der Atemwege nach medizinischen Maßnahmen, nicht näher bezeichnet

endständig

Was bedeutet J95.9?

J95.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Krankheit der Atemwege nach medizinischen Maßnahmen, nicht näher bezeichnet“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus J95.-

    T81.8: Emphysem (subkutan) als Folge einer medizinischen Maßnahme

  • Aus J95.-

    Lungenbeteiligung bei Strahleneinwirkung J70.0-J70.1

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Postoperative respiratorische Komplikation

    J95.9

  • Respiratorische Komplikation nach chirurgischem Eingriff

    J95.9

Quelle und Version