H34.8 ICD-10-GM
Sonstiger Netzhautgefäßverschluss
endständig
Was bedeutet H34.8?
H34.8 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Sonstiger Netzhautgefäßverschluss“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Venöser retinaler Gefäßverschluss: Anfangsstadium
Venöser retinaler Gefäßverschluss: partiell
Venöser retinaler Gefäßverschluss: Venenast
Venöser retinaler Gefäßverschluss: zentral
Verwandte Diagnosen
Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.
Alphabetische Einträge
- Augenastvenenthrombose
- Augenthrombose
- Gefäßverschluss eines Venenastes der Retina
- Netzhautthrombose
- Netzhautvenenastgefäßverschluss
- Netzhautvenenthrombose
- Obstruktion einer Retinavene
- Ophthalmische Thrombose
- Partieller venöser Gefäßverschluss der Netzhaut
- Partieller venöser Gefäßverschluss der Retina
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- Retinaler Venenastverschluss
- Retinathrombose
- Retinavenenthrombose
- Venenastverschluss der Retina
- Venenstauung der Retina
- Venöse Stauung der Retina
- Venöse Thrombose des Auges
- Venöser Gefäßverschluss der Netzhaut im Anfangsstadium
- Venöser Gefäßverschluss der Retina im Anfangsstadium
- Zentraler venöser Gefäßverschluss der Netzhaut
- Zentraler venöser Gefäßverschluss der Retina
- Zentraler venöser retinaler Gefäßverschluss
- Zentralvenenthrombose des Auges