F06.7 ICD-10-GM

Leichte kognitive Störung

endständig

Was bedeutet F06.7?

F06.7 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Leichte kognitive Störung“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus F06.-

    In Verbindung mit Demenz, wie unter F00-F03 beschrieben

  • Aus F06.-

    F05.-: Psychische Störung mit Delir

  • Aus F06.-

    F10-F19: Störungen durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen

Hinweise aus übergeordneten Kodes

  • DefinitionAus F06.-

    Diese Kategorie umfasst verschiedene Krankheitsbilder, die ursächlich mit einer Hirnfunktionsstörung in Zusammenhang stehen als Folge von primär zerebralen Krankheiten, systemischen Krankheiten, die sekundär das Gehirn betreffen, exogenen toxischen Substanzen oder Hormonen, endokrinen Störungen oder anderen körperlichen Krankheiten.

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Leichte Gedächtnislücke nach organischer Hirnschädigung

    F06.7

  • Leichte Gedächtnisstörung nach Hirnschädigung

    F06.7

  • Leichte Störung des Erinnerungsvermögens nach Hirnschädigung

    F06.7

  • Leichte kognitive Störung

    F06.7

  • Leichter Verlust des Erinnerungsvermögens nach organischer Hirnschädigung

    F06.7

Quelle und Version