D59.10 ICD-10-GM
Kälteagglutininkrankheit [CAD]
endständig
Was bedeutet D59.10?
D59.10 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Kälteagglutininkrankheit [CAD]“.
Dieser Eintrag ist eine weitere Spezifizierung. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Primäre autoimmunhämolytische Krankheit vom Kälteautoantikörper-Typ (symptomatisch)
Direkte Hinweise
- Subklassifikation / Modifier
Kälteagglutininkrankheit [CAD]
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