C79.5 ICD-10-GM

Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes

endständig

Was bedeutet C79.5?

C79.5 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Knochen(mark)herde bei malignen Lymphomen (Zustände, klassifizierbar unter C81-C88)

Direkte Hinweise

  • Vorzugsbezeichnung

    Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes

Hinweise aus übergeordneten Kodes

  • VorzugsbezeichnungAus C79.-

    Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen

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Quelle und Version