C72.4 ICD-10-GM

Bösartige Neubildung: N. vestibulocochlearis [VIII. Hirnnerv]

endständig

Was bedeutet C72.4?

C72.4 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung: N. vestibulocochlearis [VIII. Hirnnerv]“.

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Amtliche Hinweise

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Verwandte Diagnosen

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Alphabetische Einträge

  • Bösartige Neubildung der Pars cochlearis des Nervus vestibulocochlearis

    C72.4

  • Bösartige Neubildung des Gehörnerven

    C72.4

  • Bösartige Neubildung des Nervus acusticus

    C72.4

  • Bösartige Neubildung des Nervus vestibulocochlearis

    C72.4

  • Bösartiges Akustikusneurilemmom

    C72.4

Quelle und Version