C47.3 ICD-10-GM

Bösartige Neubildung: Periphere Nerven des Thorax

endständig

Was bedeutet C47.3?

C47.3 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung: Periphere Nerven des Thorax“.

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Amtliche Hinweise

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Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus C47.-

    Sympathische und parasympathische Nerven und Ganglien

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

Verwandte Diagnosen

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Alphabetische Einträge

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    C47.3

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    C47.3

  • Bösartige Neubildung der Brustwandnerven a.n.k.

    C47.3

  • Bösartige Neubildung der Nerven der Infraklavikulargegend a.n.k.

    C47.3

  • Bösartige Neubildung der Nerven der Schulterblattgegend a.n.k.

    C47.3

  • Bösartige Neubildung der Thoraxnerven a.n.k.

    C47.3

  • Bösartige Neubildung der Thoraxwandnerven a.n.k.

    C47.3

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    C47.3

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    C47.3

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    C47.3

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    C47.3

  • Malignes Schwannom der Thoraxnerven

    C47.3

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    C47.3

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    C47.3

Quelle und Version