C44.2 ICD-10-GM
Sonstige bösartige Neubildungen: Haut des Ohres und des äußeren Gehörganges
endständig
Was bedeutet C44.2?
C44.2 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Sonstige bösartige Neubildungen: Haut des Ohres und des äußeren Gehörganges“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Exklusiva
C49.0: Bindegewebe des Ohres
Inklusiva aus übergeordneten Kodes
Verwandte Diagnosen
Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.
Alphabetische Einträge
- Bösartige Neubildung der Auricula
- Bösartige Neubildung der Haut des Ohres
- Bösartige Neubildung der Ohrhelix
- Bösartige Neubildung der Ohrmuschel
- Bösartige Neubildung des Gehörganges
- Bösartige Neubildung des Meatus acusticus externus
- Bösartige Neubildung des Ohrkanals
- Bösartige Neubildung des Ohrläppchens
- Bösartige Neubildung des Tragus
- Bösartige Neubildung des äußeren Gehörganges
- Gehörgangskarzinom
- Gehörgangskrebs
- Merkel-Zell-Karzinom der Haut des Ohres
- Nichtmelanomartige bösartige Neubildung der Haut der Ohrhelix
- Nichtmelanomartige bösartige Neubildung der Haut des Tragus
- Nichtmelanomartige bösartige Neubildung der Haut des äußeren Gehörganges
- Nichtmelanomartige bösartige Neubildung der Ohrhaut
- Nichtmelanomartige bösartige Neubildung der Ohrmuschelhaut
- Ohrbasaliom
- Ohrhautkarzinom
- Ohrmuschelbasaliom
- Ohrspinaliom
- Zeruminöses Adenokarzinom
- Zeruminöses Karzinom