C41.30 ICD-10-GM

Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Rippen

endständig

Was bedeutet C41.30?

C41.30 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Rippen“.

Dieser Eintrag ist eine weitere Spezifizierung. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Direkte Hinweise

  • Subklassifikation / Modifier

    Rippen

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Bösartige Neubildung der Knochenhaut der Rippen

    C41.30

  • Bösartige Neubildung der Rippe

    C41.30

  • Bösartige Neubildung des Kostalknorpels

    C41.30

  • Bösartige Neubildung des Kostovertebralgelenks a.n.k.

    C41.30

  • Bösartige Neubildung des Rippenknorpels

    C41.30

  • Chondrosarkom der Rippe

    C41.30

  • Ewing-Sarkom der Rippe

    C41.30

  • Osteosarkom der Rippe

    C41.30

  • Rippensarkom

    C41.30

Quelle und Version