C41.30 ICD-10-GM
Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Rippen
endständig
Was bedeutet C41.30?
C41.30 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Rippen“.
Dieser Eintrag ist eine weitere Spezifizierung. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Direkte Hinweise
- Subklassifikation / Modifier
Rippen
Verwandte Diagnosen
Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.
Alphabetische Einträge
- Bösartige Neubildung der Knochenhaut der Rippen
- Bösartige Neubildung der Rippe
- Bösartige Neubildung des Kostalknorpels
- Bösartige Neubildung des Kostovertebralgelenks a.n.k.
- Bösartige Neubildung des Rippenknorpels
- Chondrosarkom der Rippe
- Ewing-Sarkom der Rippe
- Osteosarkom der Rippe
- Rippensarkom