C30.1 ICD-10-GM
Bösartige Neubildung: Mittelohr
endständig
Was bedeutet C30.1?
C30.1 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung: Mittelohr“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Cellulae mastoideae
Innenohr
Tuba auditiva [Eustachio]
Verwandte Diagnosen
Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.
Alphabetische Einträge
- Bösartige Neubildung der Cellulae mastoideae
- Bösartige Neubildung der Eustachi-Röhre
- Bösartige Neubildung der Mastoidzellen
- Bösartige Neubildung der Paukenhöhle
- Bösartige Neubildung der Tuba auditiva
- Bösartige Neubildung des Antrum maxillare tympanicum
- Bösartige Neubildung des Cavum tympani
- Bösartige Neubildung des Innenohrs
- Bösartige Neubildung des Mittelohres
- Bösartige Neubildung des inneren Gehörganges
- Maligner neuroendokriner Tumor des Mittelohrs
- Mittelohrkarzinom
- Mittelohrkrebs