C30.1 ICD-10-GM

Bösartige Neubildung: Mittelohr

endständig

Was bedeutet C30.1?

C30.1 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung: Mittelohr“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Cellulae mastoideae

  • Innenohr

  • Tuba auditiva [Eustachio]

Exklusiva

  • Gehörgang (äußerer) C43.2C44.2

  • Haut des (äußeren) Ohres C43.2C44.2

  • C41.01: Knöcherner Gehörgang (Meatus)

  • C49.0: Ohrknorpel

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Bösartige Neubildung der Cellulae mastoideae

    C30.1

  • Bösartige Neubildung der Eustachi-Röhre

    C30.1

  • Bösartige Neubildung der Mastoidzellen

    C30.1

  • Bösartige Neubildung der Paukenhöhle

    C30.1

  • Bösartige Neubildung der Tuba auditiva

    C30.1

  • Bösartige Neubildung des Antrum maxillare tympanicum

    C30.1

  • Bösartige Neubildung des Cavum tympani

    C30.1

  • Bösartige Neubildung des Innenohrs

    C30.1

  • Bösartige Neubildung des Mittelohres

    C30.1

  • Bösartige Neubildung des inneren Gehörganges

    C30.1

  • Maligner neuroendokriner Tumor des Mittelohrs

    C30.1

  • Mittelohrkarzinom

    C30.1

  • Mittelohrkrebs

    C30.1

Quelle und Version