C15.2 ICD-10-GM

Bösartige Neubildung: Abdominaler Ösophagus

endständig

Was bedeutet C15.2?

C15.2 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung: Abdominaler Ösophagus“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Hinweise aus übergeordneten Kodes

  • HinweisAus C15.-

    Zwei Subklassifikationen stehen zur Auswahl: .0-.2 nach der anatomischen Bezeichnung .3-.5 nach dem Drittel Es wird absichtlich von dem Grundsatz abgewichen, dass die Kategorien einander ausschließen sollten, da beide Einteilungen verwendet werden, die daraus resultierenden anatomischen Unterteilungen jedoch nicht übereinstimmen.

Verwandte Diagnosen

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Alphabetische Einträge

  • Abdominales undifferenziertes Ösophaguskarzinom

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  • Abdominales Ösophaguskarzinom

    C15.2

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  • Adenokarzinom des abdominalen Ösophagus

    C15.2

  • Bösartige Neubildung der Pars abdominalis des Ösophagus

    C15.2

  • Bösartige Neubildung des abdominalen Ösophagus

    C15.2

  • GIST [Gastrointestinaler Stromatumor] des abdominalen Ösophagus

    C15.2

  • Gastrointestinaler Stromatumor des abdominalen Ösophagus

    C15.2

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    C15.2

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    C15.2

Quelle und Version