C10.4 ICD-10-GM

Bösartige Neubildung: Kiemengang

endständig

Was bedeutet C10.4?

C10.4 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung: Kiemengang“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Branchiogene Zyste [Lokalisation der Neubildung]

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Branchiales Karzinom

    C10.4

  • Branchiogenes Karzinom

    C10.4

  • Bösartige Neubildung der Kiemenspalte

    C10.4

  • Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste

    C10.4

  • Plattenepithelkarzinom einer branchiogenen Zyste

    C10.4

Quelle und Version