C01 ICD-10-GM

Bösartige Neubildung des Zungengrundes

endständig

Was bedeutet C01?

C01 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung des Zungengrundes“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Dorsalfläche der Zungenbasis

  • Fixierter Zungenteil o.n.A.

  • Hinteres Drittel der Zunge

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Bösartige Neubildung der Dorsalfläche der Zungenbasis

    C01

  • Bösartige Neubildung der Zungenwurzel

    C01

  • Bösartige Neubildung des Zungengrundes

    C01

  • Bösartige Neubildung des fixierten Zungenteils

    C01

  • Bösartige Neubildung des hinteren Drittels der Zunge

    C01

  • Bösartige Neubildung des hinteren Zungenteils

    C01

  • Bösartige Neubildung des unbeweglichen Zungenteils

    C01

  • Karzinom des fixierten Zungenteils

    C01

  • NUT [Nuclear protein in testis]-Mittellinienkarzinom des Zungengrundes

    C01

  • Plattenepithelkarzinom des Zungengrundes

    C01

  • Zungengrundkarzinom

    C01

  • Zungengrundkrebs

    C01

  • Zungenwurzelkarzinom

    C01

  • Zungenwurzelkrebs

    C01

Quelle und Version