T49.4 ICD-10-GM
Vergiftung: Keratolytika, Keratoplastika und sonstige Arzneimittel und Präparate zur Haarbehandlung
endständig
Was bedeutet T49.4?
T49.4 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Vergiftung: Keratolytika, Keratoplastika und sonstige Arzneimittel und Präparate zur Haarbehandlung“.
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Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva aus übergeordneten Kodes
- Aus T49.-
Glukokortikoide bei topischer Anwendung
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