T02.0- ICD-10-GM

Frakturen mit Beteiligung von Kopf und Hals

nicht endständig

Was bedeutet T02.0-?

T02.0- steht in der ICD-10-GM 2026 für „Frakturen mit Beteiligung von Kopf und Hals“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Frakturen an Lokalisationen, die unter S02.- und S12.- klassifizierbar sind

Exklusiva

  • T02.8-: Mit Beteiligung sonstiger Körperregion(en)

Verwandte Diagnosen

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Quelle und Version