ICD-10-GM Kodes für Supraventrikuläre Tachykardie in der Anamnese (Z86.7)

Kompletter Leitfaden zur Kodierung und Dokumentation der supraventrikulären Tachykardie in der Anamnese. Enthält Hinweise zur kodierrelevanten Dokumentation, klinischen Plausibilität und Abgrenzung häufiger Fehlpfade.

Verwandte Begriffe: SVT, SVT in der Vorgeschichte, Z.n. supraventrikulärer Tachykardie

Kerninformation

Eine frühere supraventrikuläre Tachykardie in der Eigenanamnese wird mit Z86.7 kodiert; bei aktuell bestehender oder aktiv behandelter SVT ist stattdessen I47.1 zu prüfen.

Wichtigste Auswahlachse: ausschließlich zurückliegende Eigenanamnese versus aktuell bestehende Arrhythmie

Wichtigste Warnung: Z86.7 nicht verwenden, wenn die SVT aktuell besteht oder als aktive Diagnose geführt wird.

Kodierentscheidungen

Kode/FamilieVerwenden wennNicht verwenden wennDokumentation
  • Z86.7Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese
Verwenden, wenn eine frühere supraventrikuläre Tachykardie ausschließlich als Eigenanamnese, Vorgeschichte oder Zustand nach ohne aktuelle Arrhythmie dokumentiert ist.Nicht verwenden, wenn die supraventrikuläre Tachykardie aktuell besteht, behandelt wird oder als fortbestehende Herzrhythmusstörung dokumentiert ist; dann einen aktiven Arrhythmiekode, insbesondere I47.1, prüfen.
  • frühere supraventrikuläre Tachykardie/SVT
  • Eigenanamnese bzw. Vorgeschichte oder Zustand nach
  • keine aktuell bestehende Arrhythmie dokumentiert
  • I47.1Supraventrikuläre Tachykardie
Verwenden, wenn eine supraventrikuläre Tachykardie als aktuelle Episode, bestehende Erkrankung oder behandlungsrelevante Arrhythmie dokumentiert ist.Nicht verwenden, wenn die supraventrikuläre Tachykardie nur anamnestisch bzw. als zurückliegende Erkrankung dokumentiert ist; dann Z86.7 prüfen.
  • aktuelle supraventrikuläre Tachykardie/SVT
  • bestehende Episode oder aktive Diagnose
  • kein reiner Anamnesestatus

Verwandte und abzugrenzende Kodes

Kode/FamilieRolleKodieraktionRelevanz
  • Z86.-Bestimmte andere Krankheiten in der Eigenanamnese
KodefamilieZur Orientierung innerhalb der Eigenanamnese-Kodes den passenden endständigen Unterkode nach betroffenem Organsystem wählen.Z86.7 gehört zu dieser Kodefamilie und ordnet die frühere SVT als persönliche Krankheitsvorgeschichte ein.
  • I47.-Paroxysmale Tachykardie
KodefamilieBei aktueller paroxysmaler Tachykardie den passenden endständigen I47-Unterkode statt eines Anamnesekodes wählen.Diese Kodefamilie umfasst den aktiven Arrhythmiepfad; I47.1 ist der wichtigste Stattdessen-Pfad gegenüber Z86.7.
  • I47.9Paroxysmale Tachykardie, nicht näher bezeichnet
AbgrenzungskodeBei aktueller paroxysmaler Tachykardie ohne gesicherte supraventrikuläre Spezifizierung I47.9 statt Z86.7 prüfen.Hilft bei der Abgrenzung, wenn nur eine aktive paroxysmale Tachykardie dokumentiert ist, aber keine sichere SVT-Spezifizierung vorliegt.
  • I47.2Ventrikuläre Tachykardie
AbgrenzungskodeNicht mit anamnestischer SVT verwechseln; bei dokumentierter ventrikulärer Tachykardie den ventrikulären Arrhythmiepfad kodieren.Grenzt supraventrikuläre von ventrikulären Tachykardien ab, die einer anderen aktiven Kodezuordnung folgen.
  • I48.-Vorhofflimmern und Vorhofflattern
AbgrenzungskodeBei dokumentiertem Vorhofflimmern oder Vorhofflattern einen passenden I48-Unterkode statt eines SVT-Anamnesekodes prüfen.Diese Arrhythmien werden häufig mit supraventrikulären Tachykardien verwechselt, haben aber eine eigene Kodefamilie.
  • R00.0Tachykardie, nicht näher bezeichnet
AbklärungskodeNur verwenden, wenn lediglich das Symptom Tachykardie bzw. Herzrasen dokumentiert ist und keine gesicherte SVT vorliegt; bei bestätigter Diagnose tritt R00.0 zurück.Verhindert die Fehlkodierung einer spezifischen Arrhythmiediagnose bei bloßer Symptomdokumentation.
  • Z09.-Nachuntersuchung nach Behandlung wegen anderer Krankheitszustände außer bösartigen Neubildungen
KontextkodeBei ausdrücklich dokumentierter Nachuntersuchung nach abgeschlossener SVT-Behandlung Z09.- im Fallkontext prüfen; der Nachsorgeanlass ersetzt den Anamnesekode nicht automatisch.Nach Ablation oder anderer abgeschlossener Therapie kann der Nachsorgeanlass zusätzlich zum anamnestischen Bezug kodierrelevant sein.

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