ICD-10-GM Kodes für Nikotinabusus (F17.1)
Kompletter Leitfaden zur Kodierung und Dokumentation von Nikotinabusus. Enthält Hinweise zu plausibler Kodierung, erforderlicher Dokumentation und typischen Fehlerquellen.
Verwandte Begriffe: Rauchen, Tabakabusus, schädlicher Nikotinkonsum
Kerninformation
Nikotinabusus im Sinn eines schädlichen Tabakkonsums wird mit F17.1 kodiert; bei dokumentierter Tabakabhängigkeit oder chronischem Nikotinabusus ist stattdessen F17.2 zu prüfen.
Wichtigste Auswahlachse: schädlicher Gebrauch mit Gesundheitsschädigung ohne Abhängigkeit versus Abhängigkeit/Entzug bzw. bloßer Konsum
Wichtigste Warnung: F17.1 nicht verwenden, wenn eine Tabakabhängigkeit oder chronischer Nikotinabusus dokumentiert ist; dann F17.2 prüfen.
Kodierentscheidungen
| Kode/Familie | Verwenden wenn | Nicht verwenden wenn | Dokumentation |
|---|---|---|---|
| Verwenden, wenn schädlicher Gebrauch von Tabak/Nikotin mit dokumentierter Gesundheitsschädigung vorliegt und kein Abhängigkeitssyndrom dokumentiert ist. | Nicht verwenden, wenn Tabakabhängigkeit, chronischer Nikotinabusus, Entzugssyndrom oder nur Tabakgebrauch ohne dokumentierte Gesundheitsschädigung dokumentiert ist. |
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| Verwenden, wenn eine Tabakabhängigkeit, ein Abhängigkeitssyndrom durch Tabak oder chronischer Nikotinabusus dokumentiert ist. | Nicht verwenden, wenn nur schädlicher Gebrauch ohne Abhängigkeit oder bloßer Tabakgebrauch dokumentiert ist; bei dokumentiertem Entzugssyndrom F17.3 prüfen. |
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| Verwenden, wenn ein Entzugssyndrom nach Reduktion oder Absetzen von Tabak/Nikotin dokumentiert ist. | Nicht verwenden, wenn keine Entzugssymptomatik dokumentiert ist; bei schädlichem Gebrauch ohne Entzug F17.1 und bei Abhängigkeit ohne aktuelle Entzugssymptomatik F17.2 prüfen. |
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| Verwenden, wenn Tabakgebrauch dokumentiert ist, aber keine tabakbedingte psychische oder Verhaltensstörung und keine tabakbedingte Gesundheitsschädigung beschrieben sind. | Nicht verwenden, wenn schädlicher Gebrauch, Tabakabhängigkeit oder Entzugssyndrom dokumentiert ist; dann F17.1, F17.2 oder F17.3 prüfen. |
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Verwandte und abzugrenzende Kodes
| Kode/Familie | Rolle | Kodieraktion | Relevanz |
|---|---|---|---|
| Kodefamilie | Zur Einordnung die F17.-Familie prüfen und den passenden endständigen Unterkode nach klinischem Syndrom wählen. | Die Seite liegt im unmittelbaren Kodierraum der tabakbezogenen psychischen und Verhaltensstörungen. |
| Abgrenzungskode | Statt F17.1 prüfen, wenn eine akute Intoxikationssymptomatik nach Tabak-/Nikotinaufnahme dokumentiert ist. | Grenzt akute Intoxikation von schädlichem Gebrauch als länger bestehendem Störungsbild ab. |
| Abgrenzungskode | Prüfen, wenn eine näher bezeichnete tabakbedingte psychische oder Verhaltensstörung dokumentiert ist, die nicht als schädlicher Gebrauch, Abhängigkeit oder Entzug beschrieben ist. | Hilft bei tabakbezogenen Störungsbildern außerhalb des typischen Abususpfads. |
| Abgrenzungskode | Nur prüfen, wenn eine tabakbezogene psychische oder Verhaltensstörung dokumentiert ist, aber keine nähere Zuordnung zu F17.1, F17.2, F17.3 oder F17.8 möglich ist. | Verhindert die Fehlverwendung spezifischer F17-Unterkodes bei unzureichender Dokumentation. |
| Abgrenzungskode | Bei akuter toxischer Wirkung oder Vergiftung durch Nikotin/Tabak statt F17.- prüfen. | Wichtige Abgrenzung bei akuter Nikotinexposition, die keine psychische oder Verhaltensstörung durch schädlichen Gebrauch darstellt. |
| Abgrenzungskode | Prüfen, wenn der Behandlungsanlass eine Beratung oder Überwachung wegen Tabakkonsums ist und keine tabakbedingte Störung als Diagnose dokumentiert ist. | Trennt den Beratungs- oder Konsultationsanlass von der eigentlichen Krankheitsdiagnose. |
| Ausrufezeichenkode | Nicht allein verwenden; nur als Ausrufezeichenkode bei dokumentierter Rehabilitationsmaßnahme wegen Tabakmissbrauch zusammen mit passendem Hauptkode prüfen. | Relevant im Reha-Kontext, wenn nicht die Störung selbst, sondern eine tabakbezogene Rehabilitationsmaßnahme zusätzlich abzubilden ist. |
Alphabetische Einträge
Zugehörige Gruppen
- F10-F19: Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
- T51-T65: Toxische Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen
- Z40-Z54: Personen, die das Gesundheitswesen zum Zwecke spezifischer Maßnahmen und zur medizinischen Betreuung in Anspruch nehmen
- Z70-Z76: Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen